Vergabeverfahren – Ablauf und Kriterien (BG 105)

In der Kreisstadt Dietzenbach herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Angesichts steigender Grundstückspreise im Umfeld der benachbarten Ballungsräume möchte die Stadt die Vergabe der neun verbliebenen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet 105 durch ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien durchführen. Damit sollen die Chancen auf einen Zuschlag für die einheimischen Bewerber:innen erhöht, sowie deren Verbundenheit mit der Stadt und der Region honoriert werden. Die Kriterien berücksichtigen neben der Ortsverbundenheit sozioökonomische und ökologische Aspekte wie die familiäre Situation, ehrenamtliches Engagement sowie die Bereitschaft mit der Errichtung eines Gründaches einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Durch die Festlegung von nachvollziehbaren Kriterien (s. Übersichtstabelle am Ende dieses Artikels bzw. unter dem Reiter “Anlagen/Downloads” auf dieser Homepage) soll auch bei einer großen Anzahl von Bewerber:innen ein transparentes Vergabeverfahren sichergestellt werden. Hierzu hat die Kreisstadt Dietzenbach einen Kriterienkatalog zur Vergabe der Wohnbaugrundstücke beschlossen. Für jedes einzelne zutreffende Vergabekriterium erhalten die Bewerber:innen einen Punkt, sodass sich nach Abgabe der Bewerbung eine Gesamtpunktzahl ergibt.

Die Auswahl der Bewerber:innen für einen Bauplatz im Baugebiet 105 erfolgt nach dem folgenden Ablauf: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren findet über das Bewerbungsformular (Link unter dem Reiter “Bewerbungsformular” auf dieser Homepage) oder postalisch (Hinweise hierzu im Vermarktungsexposé unter dem Reiter “Anlagen/Downloads”) statt. In diesem Rahmen müssen sich die Grundstücksinteressent:innen für einen konkreten Bauplatz entscheiden. Eine Bewerbung auf mehre Bauplätze im Baugebiet ist nicht möglich. Sollten Bewerber:innen irrtümlicherweise mehrere Bewerbungen für unterschiedliche Baugrundstücke einreichen, so wird lediglich die zuerst eingereichte Bewerbung akzeptiert. Darüber hinaus ist pro Ehepaar, eingetragener Lebenspartnerschaft, eheähnlicher Gemeinschaft oder lebens-partnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lediglich eine Bewerbung auf einen Bauplatz möglich. Für jedes Einzelgrundstück erfolgt eine gesonderte Vergabe anhand der bekanntgemachten Vergabekriterien.

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die einzelnen Bewerbungen auf Vollständigkeit geprüft, die Punktzahlen der Bewerber:innen für die jeweiligen Baugrundstücke sowie diejenigen Bewerber:innen mit der höchsten Punktzahl ermittelt und eine Rangfolge der Bewerber:innen pro Baugrundstück gebildet. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber:innen entscheidet das Los darüber, wer die Möglichkeit erhält, das Grundstück zu kaufen. Um eine zeitnahe Bebauung gewährleisten zu können, werden für jeden Bauplatz bei entsprechender Anzahl an Bewerber:innen bis zu zwei Nachrücker:innen bestimmt, die im Falle eines ausbleibenden Kaufvertragsvollzugs mit den ursprünglich ausgewählten Interessent:innen entsprechend nachrücken und den Zuschlag (vorbehaltlich dem Vorliegen aller notwendigen Nachweise) für den Bauplatz erhalten. Unter den beiden Nachrücker:innen je Bauplatz wird eine Rangfolge gebildet, die sich nach der jeweils erreichten Punktzahl im Vergabeverfahren bzw. dem Losverfahren richtet.

Nach der Ermittlung von drei Bewerber:innen pro Bauplatz (jeweils die erstrangigen Bewerber:innen sowie jeweils zwei Nachrücker:innen pro Baugrundstück) haben diese innerhalb einer Frist von vier Wochen ihre Finanzierungs- und Kriteriennachweise einzureichen. Sollte die anschließende Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Kreisstadt Dietzenbach ergeben, dass vonseiten der Bewerber:innen unzutreffende Angaben gemacht wurden bzw. für einzelne Angaben keine hinreichenden Nachweise vorliegen, wird das jeweilige Grundstück den jeweils nachrangigen Nachrücker:innen angeboten. In diesem Zusammenhang behält sich die DSK/Kreisstadt Dietzenbach vor, auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist fehlende Unterlagen bei den Bewerber:innen nachzufordern. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe der einzelnen Grundstücke wird durch die zuständigen Beschlussgremien der Kreisstadt Dietzenbach getroffen.

Schließlich wird zwischen den Bewerber:innen, die nach dem Gremienbeschluss den Zuschlag für einen Bauplatz erhalten haben, und der DSK in ihrer Funktion als Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen. Sollte ein Kaufvertrag nicht zustande kommen, wird das jeweilige Baugrundstück der jeweiligen nachrückenden Person – entsprechend der ermittelten Rangfolge – angeboten.

Ein Ablaufschema mit weiteren Informationen zu dem Grundstücksvergabeverfahren ist ebenfalls unter dem Reiter “Anlagen/Downloads” abrufbar.

Die Vergabe erfolgt unter Beachtung folgender Kriterien:

Kontakt

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach
Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden
www.dsk-gmbh.de

Herr Bernd Bruder 

Telefon: +49 611 3411 3175
Telefax: +49 611 3411 37175

Herr Steffen Friese

Telefon: +49 611 3411 3164
Telefax: +49 611 3411 37164