Wie bereits in dem vorangegangenen Artikel dargestellt, befindet sich das Vergabeverfahren derzeit noch in der Vorbereitung, sodass sich Grundstücksinteressent:innen aktuell noch nicht – weder telefonisch oder schriftlich bei der Kreisstadt Dietzenbach noch bei der DSK GmbH – auf ein Baugrundstück bewerben können. Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind und ein Termin für den Start des Vergabeverfahrens feststeht, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert werden.
Um Ihnen bereits vor Beginn des Verfahrens einen Überblick über die zentralen Inhalte des Vergabeprozederes zu geben, erhalten Sie nachstehend einige Informationen zum Ablauf desselben sowie den von der Kreisstadt Dietzenbach beschlossenen Vergabekriterien.
In der Kreisstadt Dietzenbach herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Angesichts steigender Grundstückspreise im Umfeld der benachbarten Ballungsräume möchte die Stadt die Vergabe der neun zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke im Baugebiet 105 durch ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien durchführen. Damit sollen die Chancen auf einen Zuschlag für die einheimischen Bewerber:innen erhöht, sowie deren Verbundenheit mit der Stadt und der Region honoriert werden. Die Kriterien berücksichtigen neben der Ortsverbundenheit sozioökonomische und ökologische Aspekte wie die familiäre Situation, ehrenamtliches Engagement sowie die Bereitschaft mit der Errichtung eines Gründaches einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Übersichtstabelle zu den Vergabekriterien können Sie hier einsehen. Für jedes einzelne zutreffende Vergabekriterium erhalten die Bewerber:innen einen Punkt, sodass sich nach Abgabe der Bewerbung eine Gesamtpunktzahl ergibt. Das Vergabeverfahren richtet sich ausschließlich an private Bauherren, gewerbliche Bieter (bspw. Bauträger) sind nicht zugelassen.
Hier geht es zur Übersichtstabelle der Vergabekriterien
Die Auswahl der Bewerber:innen für einen Bauplatz im Baugebiet 105 erfolgt nach dem folgenden Ablauf: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren findet über das dann freigeschaltete Bewerbungsformular auf dieser Homepage statt. In diesem Rahmen müssen sich die Grundstücksinteressent:innen für einen konkreten Bauplatz entscheiden. Eine Bewerbung auf mehre Bauplätze im Baugebiet ist nicht möglich. Sollten Bewerber:innen irrtümlicherweise mehrere Bewerbungen für unterschiedliche Baugrundstücke einreichen, so wird lediglich die zuerst eingereichte Bewerbung akzeptiert. Für jedes Einzelgrundstück erfolgt eine gesonderte Vergabe.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die einzelnen Bewerbungen gesichtet, die Punktzahlen der Bewerber:innen für die jeweiligen Baugrundstücke verglichen, diejenigen Bewerber:innen mit der höchsten Punktzahl ermittelt und pro Baugrundstück eine Rangfolge der Bewerber:innen gebildet. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber:innen entscheidet das Los darüber, wer die Möglichkeit erhält, das Grundstück zu kaufen. Um eine zeitnahe Bebauung gewährleisten zu können, werden für jeden Bauplatz bei entsprechender Anzahl an Bewerber:innen bis zu zwei Nachrücker:innen (per Los) ermittelt, die im Falle eines ausbleibenden Kaufvertragsvollzugs mit den ursprünglich ausgewählten Interessent:innen den Zuschlag (vorbehaltlich dem Vorliegen aller notwendigen Nachweise) für den Bauplatz erhalten. Unter den beiden Nachrücker:innen wird je Bauplatz eine Rangfolge gebildet, die sich entsprechend nach der Punktzahl aus dem Vergabeverfahren bzw. dem Losverfahren richtet.
Nach der Ermittlung von drei Bewerber:innen pro Bauplatz (jeweils die erstrangigen Bewerber:innen sowie jeweils zwei Nachrücker:innen pro Baugrundstück) haben diese innerhalb von vier Wochen ihre Finanzierungs- und Kriteriennachweise einzureichen. Sollte die anschließende Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Kreisstadt Dietzenbach ergeben, dass vonseiten der Bewerber:innen nachweislich falsche Angaben gemacht wurden bzw. für einzelne Angaben keine Nachweise vorliegen, wird das jeweilige Grundstück den jeweils nachrangigen Nachrücker:innen angeboten. In diesem Zusammenhang behält sich die DSK/Kreisstadt Dietzenbach vor, auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist fehlende Unterlagen bei den Bewerber:innen nachzufordern. Die letztendliche Entscheidung über die Vergabe der einzelnen Grundstücke wird durch die zuständigen Beschlussgremien der Kreisstadt Dietzenbach getroffen.
Abschließend wird zwischen den Bewerber:innen, die nach dem Gremienbeschluss den Zuschlag für einen Bauplatz erhalten haben, und der DSK in ihrer Funktion als Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen. Sollte ein Kaufvertrag nicht zustande kommen, wird das jeweilige Baugrundstück den Nachrücker:innen – entsprechend der ermittelten Rangfolge – angeboten.
Ein Ablaufschema mit weiteren Informationen zu dem Grundstücksvergabeverfahren finden Sie hier.
Sobald die Vorbereitungen des Vergabeverfahrens abgeschlossen sind, alle notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen und ein konkreter Starttermin für das Vergabeverfahren feststeht, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert werden.