Start des Vergabeverfahrens (BG 105)

Am 29.07.2022 ist das Vergabeverfahren zur Vermarktung der neun Wohnbaugrundstücke im Baugebiet 105 an der Nordweststraße in Dietzenbach gestartet. Für alle neun Wohnbaugrundstücke erfolgt eine Einzelvergabe. Die Bewerbungsfrist endet am 11.09.2022.

Die Kreisstadt beabsichtigt, mit dem Verkauf und der anschließenden Bebauung dieser Wohnbaugrundstücke die Erweiterung des Wohnquartiers (Wohnbauland) am Ortstrand durch eine hochwertige Wohnbebauung zu erreichen, die die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt. Die Vergabe der neun verbliebenen Baugrundstücke erfolgt durch ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Damit sollen die Chancen auf einen Zuschlag für die einheimischen Bewerber:innen erhöht, sowie deren Verbundenheit mit der Stadt und der Region honoriert werden. Die einzelnen Kriterien finden Sie in dem Artikel „Vergabeverfahren – Ablauf und Kriterien“ sowie unter dem Reiter „Anlagen/Downloads“ auf dieser Webseite.

Alle weiteren für das Vergabeverfahren im Baugebiet 105 notwendigen Daten und Informationen (Planunterlagen, Satzungen, Kaufpreise, Bewerberverfahren, Fristen etc.) sind über diese Vergabehomepage abrufbar, sowie im Verkaufsexposé hier​ zusammengefasst. Die Bewerbung auf einen Bauplatz im Gebiet erfolgt über diese Online-Plattform oder postalisch (Hinweise hierzu im Vermarktungsexposé unter dem Reiter “Anlagen/Downloads”). Für die erstgenannte Variante ist das Ausfüllen des elektronischen Bewerbungsformulars erforderlich. Das Bewerbungsformular können Sie hier oder über den Link unter dem Reiter „Bewerbungsformular“ öffnen.

Der Bebauungsplan Nr. 105, dessen Festsetzungen für alle Bürger:innen bzw. Käufer:innen zu beachten sind, ermöglicht eine großzügige und naturnahe Bebauung am Landschaftsschutzgebiet im Bereich Westend.

Der lokalen Grundwasser- und Schichtenwassersituation im Baugebiet 105 ist es geschuldet, dass eine Errichtung von Kellern und Vertiefungen im Erdreich (beispielsweise für im Boden versenkte oder teilversenkte Schwimmbecken) nicht zulässig ist. Auch diese Festsetzung findet sich im rechtkräftigen Bebauungsplan. Nur durch den Ausschluss von Kellern können Feuchtigkeitsschäden, insbesondere zu Lasten der bestehenden Nachbarbebauung mit Gewissheit verhindert werden. Im Gegenzug eröffnen die erheblichen Grundstücksgrößen und großen Baufenster neue Möglichkeiten typische Kellernutzungen (wie beispielsweise Waschräume) auch ebenerdig und flächig anzuordnen.

Kontakt

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach
Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden
www.dsk-gmbh.de

Herr Bernd Bruder 

Telefon: +49 611 3411 3175
Telefax: +49 611 3411 37175

Herr Steffen Friese

Telefon: +49 611 3411 3164
Telefax: +49 611 3411 37164