Nachdem zwischen Juli und September 2022 für interessierte Personen die Möglichkeit bestand, sich auf eines der neun zu vergebenden Baugrundstücke im Baugebiet 105 zu bewerben, ist das Vergabeverfahren gemäß dem von den politischen Gremien der Kreisstadt Dietzenbach beschlossenen Ablauf (s. Ablaufschema und Vermarktungsexposé unter dem Reiter “Anlagen/Downloads”) durchgeführt worden.
Zwischenzeitlich sind acht der neun verfügbaren Baugrundstücke veräußert worden. Einzig für das letzte verbliebene Baugrundstück (Bauplatz Nr. 10, Kaufpreis: 432.975,00 Euro, Grundstücksgröße: 753 m²) konnte die DSK (in der Funktion als Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach sowie Eigentümer und Verkäufer des Grundstücks) mit keiner der Bewerberinnen bzw. keinem der Bewerber aus der Liste der zwischen Juli und September 2022 für dieses Grundstück Nr. 10 eingegangenen Bewerbungen einen Kaufvertrag abschließen.
Aus diesem Grund ist das Bewerbungsformular (ausschließlich zur Abgabe einer Bewerbung für das Grundstück Nr. 10) noch einmal geöffnet werden. Für einen Zeitraum von sechs Wochen (bis 17.01.2025) können interessierte Personen ihre Bewerbung für das Baugrundstück Nr. 10 hinterlegen. Die Grundsätze des Grundstücksvergabeverfahrens für das Baugebiet 105 (Bewertungskriterien, Grundstückskaufpreis, Ablaufschema) werden auch für die in der zweiten Bewerbungsphase eingehenden Bewerbungen unverändert Anwendung finden (s. Ablaufschema und Vermarktungsexposé unter dem Reiter “Anlagen/Downloads”).
Aufgrund des bereits fortgeschrittenen Vergabeverfahrens (acht von neun Grundstücken sind bereits veräußert worden) sowie der nochmaligen Öffnung des Bewerbungsformulars weisen wir auf das Nachfolgende hin:
- Als Stichtag für die Punktevergabe aller zwischen dem 06.12.2024 und dem 17.01.2025 eingehenden Bewerbungen gilt abweichend von dem seinerzeit veröffentlichten Verkaufsexposé der 17.01.2025.
- Hinsichtlich des Vergabekriteriums A bedeutet dies: Um den Punkt für dieses Kriterium zu erhalten, müssen Bewerberinnen und Bewerber mindestens seit dem 17.01.2020 (ohne Unterbrechungen) ihren Erstwohnsitz in Dietzenbach gemeldet haben. Dies ist im späteren Verlauf des Verfahrens (s. Ablaufschema auf dieser Webseite) durch eine erweiterte Meldebescheinigung nachzuweisen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Frage zum Vergabekriterium D („Werden Sie eine Dachbegrünung (extensiv oder intensiv) von 100% aller Dachflächen mit Ausnahme des Daches der „Gartenhütte“ realisieren, dauerhaft pflegen und bei Ausfall ersetzen?“) mit Ja beantworten, gehen damit eine Selbstverpflichtung ein, bei einem etwaigen Grundstückskauf diese Vorgabe tatsächlich umzusetzen. Wird das Vergabekriterium D von Bewerberinnen und Bewerbern mit Ja beantwortet, wird die Verpflichtung zur Herstellung der Dachbegrünung als verbindlicher Regelungsinhalt in den Kaufvertrag aufgenommen.