Veräußerung per Bieterverfahren beschlossen (BG 70)

Das zuständige politische Gremium der Kreisstadt Dietzenbach (hier: Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt) hat in seiner Sitzung vom 21.01.2026 beschlossen, dass die drei verbliebenen Wohnbaugrundstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens und nach dem Kriterium des höchsten angebotenen Preises veräußert werden sollen. Als Mindestgebot gilt der Verkehrswert, welcher mit 525,00 Euro/m² angegeben wird. Weitere Auswahlkriterien sind nicht definiert worden, sodass die drei Grundstücke an die Person veräußert werden, die den höchsten Preis für das jeweilige Baugrundstück bietet.

Das Bieterverfahren befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden diese an dieser Stelle bekannt gegeben.

Kontakt

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