Bezogen auf die/den/die Käufer:innen (gem. Kaufvertrag); bei Ehe und eheähnlicher Gemeinschaft ist der Nachweis einer/s Partneri:n ausreichend).
Soweit durch die Meldebescheinigung nicht ersichtlich, sind entsprechende Nachweise vorzulegen (z.B. Kopien der Geburtsurkunden oder der Personalausweise). Ggf. ist die Kopie des Behindertenausweises oder des Pflegegutachtens erforderlich.
Erforderlich ist eine Bestätigung des Vorstandes bzw. einer/s Vertretungsberechtigten der jeweiligen Organisation.
DSK Deutsche Stadt- undGrundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Herr Bernd Bruder
Herr Steffen Friese
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