Wohnbaugrundstück
in Dietzenbach

Auswahlverfahren Baugebiet 62/3

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Aktuelles

Abgabefrist abgelaufen (BG 62/3)

Die Frist zur Abgabe der Teilnahmebeiträge für das Auswahlverfahren des Baugrundstücks im Baugebiet 62/3 ist am 26.06.2025 (12:00 Uhr) abgelaufen. Insofern können keine Beiträge mehr eingereicht werden.

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26. Juni 2025

Rückfragenkolloquium abgesagt (BG 62/3)

Nachdem die Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe des Baugrundstücks im Baugebiet 62/3 am 21.03.2025 veröffentlicht wurden, sind bisher keine Rückfragen vonseiten potenzieller Bieterinnen und Bieter bei der Kreisstadt Dietzenbach bzw. der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) als Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach eingegangen. Aus diesem Grund entfällt das für den 23.04.2025 geplante Rückfragenkolloquium.

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17. April 2025

Auswahlverfahren – Ablauf und Kriterien (BG 62/3)

Das Auswahlverfahren richtet sich an Investoren, Projektentwickler, Bauträger sowie Architekten und Arbeitsgemeinschaften, die die Planung und Entwicklung von Projekten des Geschosswohnungsbaus grundsätzlich und finanziell bewältigen können.

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21. März 2025

Auswahlverfahren

Die Kreisstadt Dietzenbach veräußert ein 2.136 m² großes Wohnbaugrundstück in Dietzenbach. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche, die im Rahmen der Nachverdichtung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) einer nachhaltigen stadträumlichen Wohnnutzung zugeführt werden soll.

Die Vergabe des Baugrundstücks erfolgt durch ein Auswahlverfahren unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien. Für die Kreisstadt Dietzenbach liegt der Fokus hierbei auf einer hochwertigen und innovativen Architektur, die zu einer städtebaulichen Aufwertung des Gebiets beiträgt, sowie nachhaltigen und ökologischen Aspekten.

Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung des Grundstücks bildet der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 62/3. Die Bebauung hat gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erfolgen.

Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach. In dieser Funktion ist die DSK Eigentümer des zu veräußernden Baugrundstücks und damit Vertragspartner des abzuschließenden Grundstückskaufvertrages. Die DSK unterliegt als Treuhänder dem Weisungsrecht der Kreisstadt Dietzenbach.

Detaillierte Informationen und Hinweise zu dem Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien finden Sie unter den nachstehenden und thematisch benannten Reitern.

Auswahlverfahren im Überblick
  • Teilnahmeberechtigt an diesem Auswahlverfahren sind Investoren, Projektentwickler, Bauträger sowie Architekten und Arbeitsgemeinschaften. Die Teilnahmeberechtigten müssen die Planung und Entwicklung von Grundstücken dieser Größenordnung und deren Umsetzung grundsätzlich und finanziell bewältigen können sowie über hinreichende Erfahrungen in der Durchführung von Wohnungsbauprojekten verfügen.
  • Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird die Grundstücksvergabe gemäß Vorgabe der Kreisstadt Dietzenbach anhand der Kriterien Architektur bzw. wohnungspolitische und städtebauliche Zielvorgaben (Wertung 50 %) sowie Energieeffizienz und Ökologie (Wertung 50 %) erfolgen.
  • Die Vorprüfung und Bewertung der Teilnahmebeiträge erfolgen durch unabhängige, von der Kreisstadt Dietzenbach beauftragte Sachverständige. Um die Gleichbehandlung aller Bieterinnen und Bieter im Verfahren zu gewährleisten, erfolgt die Bewertung der Teilnahmebeiträge in anonymer Form. Die letztendliche Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach Beurteilung und Bewertung auf der Grundlage der beschlossenen Kriterien durch Beschluss des Ausschusses für Städtebau, Verkehr und Umwelt der Kreisstadt Dietzenbach.

Für das Auswahlverfahren ist der nachfolgend aufgeführte zeitliche Ablauf vorgesehen:

  • Veröffentlichung: 21.03.2025
  • Rückfragenkolloquium (digital, nach derzeitigem Stand): 23.04.2025 (09:00-11:00 Uhr)
  • Abgabefrist für die Teilnahmebeiträge: 26.06.2025 (12:00 Uhr)
  • Vergabeentscheidung: vsl. Herbst/Winter 2025 (abhängig von der Anzahl der eingegangenen Teilnahmebeiträge)

Abschließend weist die Kreisstadt Dietzenbach auf das Folgende hin: Für einen fristgerechten Eingang der Teilnahmebeiträge sind die Bieter verantwortlich. Bei Fristablauf nur unvollständig vorliegende Teilnahmebeiträge werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Ausführliche und weitere Informationen (u. a. ein vollständiges Verkaufsexposé) zu dem Auswahlverfahren und den einzureichenden Unterlagen sind auf dieser Webseite, insbesondere unter dem Reiter “Anlagen/Downloads”, abrufbar.

Baugrundstück und Verkaufspreis

Das Baugrundstück befindet sich in der Straße Am Bieberbach in Dietzenbach und hat eine Größe von ca. 2.136 m².

Die Bebaubarkeit des Grundstückes regelt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 62/3. Dieser ist unter dem Reiter “Anlagen/Downloads” (s. unten) kostenfrei abrufbar.

Verkaufspreis

Das Wohnbaugrundstück wird zu dem nachfolgend aufgeführten Verkaufspreis veräußert:

Baugrundstück Flur 12 Flurstück Nr. 616/3 (Gesamtgröße ca. 2.136 m²):   EUR/m² 550,00 (voraussichtlicher Kaufpreis: ca. 1.174.800,00 EUR)

Im Kaufpreis enthalten sind die aufgeführten Erschließungskosten:

  • Die komplette erstmalige Erschließung nach §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB), also die Herstellung der öffentlichen Fahrbahnen, Wohn- und Gehwege sowie deren Entwässerung, Beleuchtung, Herstellung der sonstigen öffentlichen Flächen und Anlagen der Grünflächen im öffentlichen Bereich
  • die Stammleitungen für die Abwasserbeseitigung zur Entwässerung der Gebäude einschließlich der Hausanschlussleitung ab der Stammleitung bis ca. 1 m in das Baugrundstück
  • die Kosten für das Stammnetz der Wasserversorgung
  • die Kosten für den ökologischen Ausgleich

Nicht im Kaufpreis enthalten und von der Erwerberin bzw. dem Erwerber gesondert zu zahlen sind die Grunderwerbsteuer sowie alle Kosten des Kaufvertrages (z. B. Notarkosten, Genehmigungskosten). Ebenfalls nicht enthalten sind sämtliche Kosten, die über die zuständigen Versorgungsunternehmen anfallen und direkt zwischen diesen und der Käufer bzw. dem Käufer abgerechnet werden. Dabei handelt es sich u. a. um Hausanschlusskosten, Kosten für das Fernwärmestammnetz, anteilige Kosten für das Heizkraftwerk sowie die Kosten für Stromversorgung und Telekommunikation.

Hinweis:

Der Kaufpreis stellt kein Auswahlkriterium dar, das Grundstück wird zu dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert veräußert. Der angegebene Grundstückskaufpreis ist daher nicht verhandelbar.

Bewertungs- und Auswahlkriterien

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach hat beschlossen, dass das zur Vermarktung vorgesehene Grundstück im Baugebiet 62/3 unter Anwendung von wohnungspolitischen und städtebaulichen sowie Energieeffizienz- und ökologischen Bewertungskriterien vergeben werden soll. Hierzu ist eine Bewertungsmatrix definiert worden, die hier sowie unter dem Reiter “Anlagen/Downloads” (s. unten) abgerufen werden kann.

Kaufvertragsinhalte

In dem abzuschließenden Kaufvertrag werden u. a. Bauverpflichtungen aufgenommen. Diese beziehen sich sowohl auf die Umsetzung des architektonisch-gestalterischen Baukonzeptes, welches als Anlage ein Teil des Kaufvertrages darstellt, als auch auf das energetische Konzept (insbesondere die Einhaltung der angegebenen Energieeffizienzstandards) sowie die Umsetzung der auf Grundlage eines Schallschutzgutachtens ermittelten Schallschutzmaßnahmen. Darüber hinaus werden ergänzende Vertragsregelungen zur Absicherung des Mietwohnraums Teil des Kaufvertrags sein. Weiterhin wird in den Kaufvertrag ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten des Verkäufers (DSK/Kreisstadt Dietzenbach) für die Fälle vorgesehen, dass die Käuferin bzw. der Käufer den Grundbesitz in unbebautem Zustand weiterverkauft oder nicht binnen 2 Jahren ab Vertragsabschluss mit dem Bau des Hauptgebäudes beginnt.

Ein Kaufvertragsentwurf wird den Bieterinnen und Bietern von der DSK/Kreisstadt Dietzenbach zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Ungeachtet der vorgenannten Vertragsinhalte handelt es sich um ein ansonsten marktübliches Vertragswerk.

Anlagen/Downloads

Zu dem Auswahlverfahren:

    • Verkaufssexposè
    • Bewertungskriterien
    • Formblatt “Formlose Interessensbekundung”

Zu den Liegenschaften:

    • Bebauungsplan Nr. 62/3 (Planzeichnung)
    • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 62/3
    • Liegenschaftskataster
    • Fotodokumentation
    • Bestandsplan Kanal (vorläufig, Stand: Februar 2025)
    • Bestandsplan Wasserversorgung (vorläufig, Stand: Februar 2025)
    • Kartenmaterial Klimaanalyse (Stand: November 2023)

Satzungen:

    • Stellplatzsatzung
    • Fernheizungssatzung
    • Entwässerungssatzung
    • Zisternensatzung
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Eine ausführliche und vollständige Darstellung der Vorgaben, Termine sowie Bewertungs- und Auswahlkriterien findet sich im Verkaufsexposé zu diesem Auswahlverfahren (s. Abschnitt “Anlagen/Downloads”). 

Darüber hinaus stehen Ihnen Herr Bernd Bruder, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (+49 611/3411-3175, bernd.bruder@dsk-gmbh.de) sowie Herr Steffen Friese, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (+49 611/3411-3164, steffen.friese@dsk-gmbh.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Lage der Vermarktungsfläche

In dem nachstehenden Lageplan ist das zu vergebende Grundstück orange umrandet. So ist die Lage innerhalb der Kreisstadt Dietzenbach ersichtlich, außerdem lässt sich über die Navigationsfunktionen der Kartendarstellung das direkte Umfeld erkunden. Das Grundstück liegt an der Kreuzung der Straßen „Offenbacher Straße“ und „Am Bieberbach“ und wird über die letztgenannte Straße erschlossen.

Neben den orange eingezeichneten Grundstücksgrenzen des Baugrundstückes sind in der Kartengrundlage weitere Elemente (u.a. Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Bushaltestellen) dargestellt.

Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus der Kreisstadt Dietzenbach und der Innenstadt. Öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig zu erreichen – ebenso die S-Bahn-Anbindung (S-Bahn-Halt Dietzenbach Mitte) nach Offenbach bzw. Frankfurt (Airport Frankfurt).

In direkter Nachbarschaft finden sich Einkaufsmöglichkeiten für Güter des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, der Stadtpark „Hessentagspark“ sowie verschiedene Schulen, was den Bereich zu einem beliebten Wohnstandort macht.

Kontakt

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach
Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden
www.dsk-gmbh.de

Herr Bernd Bruder 

Telefon: +49 611 3411 3175
Telefax: +49 611 3411 37175
E-Mail: bernd.bruder@dsk-gmbh.de

Herr Steffen Friese

Telefon: +49 611 3411 3164
Telefax: +49 611 3411 37164
E-Mail: steffen.friese@dsk-gmbh.de

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