Wohnbaugrundstücke
in Dietzenbach

Vergabeverfahren Baugebiet 70

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Aktuelles

Abgabefrist abgelaufen (BG 70)

Die Frist zur Abgabe der Teilnahmebeiträge für das Auswahlverfahren der letzten drei Grundstücke im Baugebiet 70 ist am 07.02.2025 abgelaufen. Insofern können keine Beiträge mehr eingereicht werden.

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21. März 2025

Information zur Abgabe der Teilnahmebeiträge (BG 70)

Bekanntermaßen endet die Frist zur Abgabe der Teilnahmebeiträge für das Vergabeverfahren der letzten drei Grundstücke im Baugebiet 70 am 07.02.2025.

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30. Januar 2025

Rückfragenkolloquium abgesagt (BG 70)

Seit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der letzten drei Baugrundstücke im Baugebiet 70 sind bisher keine Rückfragen eingegangen. Aus diesem Grund entfällt das für den 13.11.2024 geplante Rückfragenkolloquium.

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7. November 2024

Auswahlverfahren

Die Kreisstadt Dietzenbach veräußert insgesamt drei Wohnbaugrundstücke in Dietzenbach. Alle Wohnbaugrundstücke sollen an einen einzelnen Bieter bzw. eine einzelne Bieterin (Bauschaffende wie Bauträger, Architekten o. ä.) vergeben werden; der Verkauf von Einzelgrundstücken ist nicht möglich. Die Vergabe der drei Baugrundstücke erfolgt durch ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung von energetischen und stadtgestalterischen bzw. architektonischen Kriterien.

Detaillierte Informationen und Hinweise zu dem Vergabeverfahren und den Vergabekriterien finden Sie unter den nachstehenden und thematisch benannten Reitern. Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach. In dieser Funktion tritt die DSK als Eigentümerin der zu veräußernden Baugrundstücke auf.

Bei den drei zu vergebenden Grundstücken handelt es sich um die letzten Bauplätze im Wohnbaugebiet 70 der Kreisstadt Dietzenbach. Die Kreisstadt Dietzenbach beabsichtigt, mit dem Verkauf und der anschließenden Bebauung dieser Wohnbaugrundstücke die Gesamtentwicklung des Baugebietes 70 durch eine energetisch und architektonisch hochwertige und ambitionierte Wohnbebauung abzuschließen.

Die drei Verkaufsgrundstücke flankieren den Übergang vom Baugebiet zum angrenzenden Freiraum bzw. Naherholungsgebiet baulich und sollen daher als Baugebietsabschluss im Sinne einer nachhaltigen stadträumlichen Entwicklung der Kreisstadt Dietzenbach dienen. Für das gesamte Baugebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan (B-Plan Nr. 70) vor, der zu beachten ist.

 

Vergabeverfahren im Überblick
  • Alle drei Grundstücke werden im Rahmen des nun anstehenden Vergabeverfahrens an einen Bieter bzw. eine Bieterin (Bauschaffende wie Bauträger, Architekten o. ä.) vergeben; eine Bewerbung auf einzelne Baugrundstücke ist nicht möglich.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Bieterinnen und Bieter (Bauschaffende wie Bauträger, Architekten o. ä.). Die Bieterinnen und Bieter sind verpflichtet, alle drei Wohnbaugrundstücke inkl. der Wohngebäude an drei unterschiedliche Endkundinnen bzw. Endkunden zu veräußern.
  • Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Grundstücksvergabe gemäß Vorgabe der Kreisstadt Dietzenbach anhand der Kriterien (a) Energieeffizienz (Wertung 80 %) und (b) Architekturqualität (Wertung 20 %) erfolgen. Die Vorprüfung und Bewertung der Teilnahmebeiträge erfolgen durch unabhängige, von der Kreisstadt Dietzenbach beauftragte Sachverständige. Um die Gleichbehandlung aller Bieterinnen und Bieter im Verfahren zu gewährleisten, erfolgt die Bewertung der Teilnahmebeiträge in anonymer Form. Die letztendliche Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach Beurteilung und Bewertung auf der Grundlage der beschlossenen Kriterien durch Beschluss des Ausschusses für Städtebau, Verkehr und Umwelt der Kreisstadt Dietzenbach.
  • Die drei Baugrundstücke sind nach der Vergabeentscheidung der Kreisstadt Dietzenbach und dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags zeitnah durch die Käuferin bzw. den Käufer zu entwickeln und zu bebauen. Um dies sicherzustellen, werden in dem abzuschließenden Grundstückskaufvertrag konkrete Umsetzungsfristen vereinbart.

Für das Vergabeverfahren ist der nachfolgend aufgeführte zeitliche Ablauf vorgesehen:

  • Veröffentlichung: 09.10.2024
  • Rückfragenkolloquium: Nach derzeitigem Stand 13.11.2024 (11:00-12:00 Uhr)
  • Abgabe der Teilnahmebeiträge: 07.02.2025
  • Vergabeentscheidung: Voraussichtlich Sommer 2025 (abhängig von der Anzahl der eingegangenen Teilnahmebeiträge)

Abschließend weist die Kreisstadt Dietzenbach auf das Folgende hin: Für einen fristgerechten Eingang der Teilnahmebeiträge sind die Bieterinnen und Bieter verantwortlich. Bei Fristablauf nur unvollständig vorliegende Teilnahmebeiträge werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Ausführliche und weitere Informationen (u. a. ein vollständiges Verkaufsexposé) zu dem Grundstücksvergabeverfahren sind auf dieser Webseite, insbesondere unter dem Reiter “Anlagen/Downloads”, abrufbar. 

Baugrundstücke und Verkaufspreise

Die Baugrundstücke liegen im Bereich Gustav-Heinemann-Ring/Nelson-Mandela-Weg und werden über den letztgenannten Weg erschlossen. Die Grundstücke haben eine Größe von ca. 455 m², ca. 441 m² und ca. 456 m².

Die Bebaubarkeit der Grundstücke regelt der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 70. Dieser ist unter dem Reiter “Anlagen/Downloads” (siehe unten) kostenfrei abrufbar.

Verkaufspreise

Die Wohnbaugrundstücke werden zu den nachfolgend aufgeführten Verkaufspreisen veräußert:

Baugrundstück Flurstück Nr. 136 (Gesamtgröße ca. 455 m²):   EUR/m² 525,00 (voraussichtlicher Kaufpreis: ca. 238.875,00 EUR)

Baugrundstück Flurstück Nr. 137 (Gesamtgröße ca. 441 m²):   EUR/m² 525,00 (voraussichtlicher Kaufpreis: ca. 231.525,00 EUR)

Baugrundstück Flurstück Nr. 138 (Gesamtgröße ca. 456 m²):   EUR/m² 525,00 (voraussichtlicher Kaufpreis: ca. 239.400,00 EUR)

Hinweis:

Da alle drei Grundstücke an eine Bieterin bzw. einen Bieter vergeben werden und ein Verkauf von Einzelgrundstücken nicht möglich ist, ergibt sich gemäß der oben aufgeführten Werte ein voraussichtlicher Gesamtkaufpreis für die drei Grundstücke in Höhe von ca. 709.800,00 EUR. 

Im Kaufpreis enthalten sind die aufgeführten Erschließungskosten:

  • Die komplette erstmalige Erschließung nach §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB), also die Herstellung der öffentlichen Fahrbahnen, Wohn- und Gehwege sowie deren Entwässerung, Beleuchtung, Herstellung der sonstigen öffentlichen Flächen und Anlagen der Grünflächen im öffentlichen Bereich
  • die Stammleitungen für die Abwasserbeseitigung zur Entwässerung der Gebäude einschließlich der Hausanschlussleitung ab der Stammleitung bis ca. 1 m in das Baugrundstück
  • die Kosten für das Stammnetz der Wasserversorgung
  • die Kosten für den ökologischen Ausgleich

Nicht im Kaufpreis enthalten und von der Käuferin bzw. dem Käufer gesondert zu zahlen sind die Grunderwerbsteuer sowie alle Kosten des Kaufvertrages (z. B. Notarkosten, Genehmigungskosten). Ebenfalls nicht enthalten sind sämtliche Kosten, die über die zuständigen Versorgungsunternehmen anfallen und direkt zwischen diesen und der Käuferin bzw. dem Käufer abgerechnet werden. Dabei handelt es sich u. a. um Hausanschlusskosten, Kosten für das Fernwärmestammnetz, anteilige Kosten für das Heizkraftwerk sowie die Kosten für Stromversorgung und Telekommunikation.

Hinweis:

Der Kaufpreis stellt kein Auswahlkriterium dar, die Grundstücke werden zu den gutachterlich ermittelten Verkehrswerten veräußert. Die angegebenen Grundstückskaufpreise sind daher nicht verhandelbar.

Bewertungskriterien und Verfahrensablauf

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach hat beschlossen, dass die drei letzten im Baugebiet 70 verbliebenen Baugrundstücke unter Anwendung von energetischen und stadtgestalterischen bzw. architektonischen Bewertungskriterien vergeben werden sollen. Hierzu ist eine Bewertungsmatrix definiert worden, die hier sowie unter dem Reiter “Anlagen/Downloads” (siehe unten) abgerufen werden kann.

Kaufvertragsinhalte

In den abzuschließenden Kaufverträgen wird ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Verkäuferin (DSK/Kreisstadt Dietzenbach) u.a. für die Fälle vorgesehen, dass die Person, die die Grundstücke erwirbt, den Grundbesitz in unbebautem Zustand weiterverkauft bzw. im Kaufvertrag vereinbarte Fristen zur Bauantragsstellung, Baubeginn oder Baufertigstellung nicht einhält.

Ein Kaufvertragsentwurf wird den Bieterinnen und Bietern von der DSK/Kreisstadt Dietzenbach zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Ungeachtet der vorgenannten Vertragsinhalte handelt es sich um ein ansonsten marktübliches Vertragswerk.

Anlagen/Downloads

Zu dem Vergabeverfahren:

  • Vermarktungsexposé
  • Bewertungskriterien
  • Formblatt “Formlose Interessensbekundung”

Zu den Liegenschaften:

  • Bebauungsplan Nr. 70 (Planzeichnung)
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 70
  • Liegenschaftskataster
  • Fotodokumentation
  • Bestandsplan Kanal (vorläufig, Stand: Dezember 2023)
  • Bestandsplan Wasserversorgung (vorläufig, Stand: Dezember 2023)
  • Geotechnisches Gutachten zu den Baugrundverhältnissen im Bereich des Baugebiets Nr. 70 (Stand: 2013)

Satzungen:

  • Stellplatzsatzung
  • Fernheizungssatzung
  • Entwässerungssatzung
  • Zisternensatzung
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Eine ausführliche und vollständige Darstellung der Vorgaben, Termine und Vergabekriterien findet sich im Verkaufsexposé zum Grundstücksvergabeverfahren (s. Abschnitt “Anlagen/Downloads”). 

Darüber hinaus stehen Ihnen Herr Bernd Bruder, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (+49 611/3411-3175, bernd.bruder@dsk-gmbh.de) sowie Herr Steffen Friese, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (+49 611/3411-3164, steffen.friese@dsk-gmbh.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Lage der Vermarktungsflächen

In dem nachstehenden Lageplan sind die drei zu vergebenden Grundstücke grün umrandet. So ist die Lage innerhalb der Kreisstadt Dietzenbach ersichtlich, außerdem lässt sich über die Navigationsfunktionen der Kartendarstellung das direkte Umfeld erkunden.

Neben den grün eingezeichneten Grundstücksgrenzen der drei Baugrundstücke sind in der Kartengrundlage weitere Elemente (u.a. Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Bushaltestellen) dargestellt.

Das Baugebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtpark „Hessentagspark“ und grenzt an den Landschaftsraum „Schilflache“ an, der mit Wald und Feldern den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern Ruhe und Erholung verspricht.

Die Umgebung bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten sowie eine Kinder- und Jugendfarm. In unmittelbarer Nachbarbarschaft zu den Bauplätzen befinden sich neben den staatlichen Schulen sowohl eine Montessori-Schule als auch eine Waldorfschule in privater Trägerschaft.

Kontakt

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Treuhänder der Kreisstadt Dietzenbach
Abraham-Lincoln-Straße 44, 65189 Wiesbaden
www.dsk-gmbh.de

Herr Bernd Bruder 

Telefon: +49 611 3411 3175
Telefax: +49 611 3411 37175
E-Mail: bernd.bruder@dsk-gmbh.de

Herr Steffen Friese

Telefon: +49 611 3411 3164
Telefax: +49 611 3411 37164
E-Mail: steffen.friese@dsk-gmbh.de

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